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Gesetz-Los

Es ist unvermeidlich, dass wir manchmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Besonders ärgerlich ist es, wenn man nach Frühlingsbeginn dafür bestraft wird, weil man mit gefrorener Autoscheibe erwischt wird. Unsere Gesetze sollten sich etwas mehr an den Jahreszeiten orientieren, nachdem jetzt definitiv feststeht, dass die Jahreszeiten sich nach niemandem mehr richten. Aprilwetter und Weibertreu, das ist immer einerlei. Dringend notwendig wäre ein anderes Gesetz, wie es in North Carolina gilt: Falsches Singen in der Öffentlichkeit kann mit 17 Dollar bestraft werden und in Wisconsin darf in Bars überhaupt nicht gesungen werden. Allein in der Churer Bahnhofstrasse wären die Bussgelder bedeutend höher als die Einnahmen der Sänger und Musikanten.
Wer sich gar im Staate Mississippi über die Architektur von öffentlichen Bauten lustig macht, begeht bereits eine strafbare Handlung. Ein solches Gesetz fehlt uns leider. Die Kommentare über den DDR-Plattenbau für das neue Stadtbauamt an der Masanserstrasse wären dann gebührenpflichtig. Auch das Kopfschütteln über die als Pissoirs getarnten Atombunker, die den schönen Blick auf die Altstadtmauern versperren, könnte gebüsst werden. Niemand hat gesagt, für den Bau der öffentlichen Toiletten müssten die Pläne des gescheiterten Kanti-Neubaus beigezogen werden. Anstelle dieser Beleidigung für das Auge hätte man sich doch besser an Shakespeares Hamlet gehalten: «Mehr Inhalt, weniger Kunst».
Überhaupt lohnt sich der Blick auf die amerikanischen Gesetze, auch wenn sich nicht alle auf unsere Verhältnisse übertragen lassen. Vergleiche sind dennoch zulässig. So dürfen in Alabama im Falle einer Scheidung die Frauen allen Besitz, den sie vor der Hochzeit hatten, behalten. Dies gilt ausdrücklich nicht für Männer. Bei uns ist das ähnlich. Nur dürfen die Männer auch den Besitz, den sie während der Ehe erworben haben, nicht behalten. «Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen », wusste schon Gaius Cornelius Tacitus.
Restriktionen, wie wir sie nicht kennen, sieht ein Gesetz in Arcansas vor: Ein Mann darf seine Frau verprügeln, solange er dies nicht öfter als einmal im Monat tut. Einschränkungen anderer Art gibt es in Alabama: Männer dürfen ihre Frauen nur verprügeln, wenn sie einen Stock dazu benutzen, der nicht länger ist als ihr Daumen. Wir gehen da weiter, wir haben ein Gleichstellungsgesetz. Davon wusste Otto von Bismarck noch nichts, als er feststellte: «Wer weiss, wie Gesetze und Würste zustande kommen, der kann nachts nicht mehr ruhig schlafen.» Oft sind die Unterschiede kaum zu erkennen. In Chicago etwa darf man Alkohol nicht im Stehen trinken. Im Churer Welschdörfli darf man Alkohol trinken, bis man nicht mehr stehen kann. Als eine Frau aus der kanadischen Provinz Neuschottland, die am Flughafen für Touristen Dudelsack spielte, die damalige Swissair auf Schadenersatz verklagte, da der Absturz einer Maschine ihren Tagesumsatz schmälerte, fand sie kein Gehör.
Wenn bei uns ein Churer Richter grundsätzlich die Parkbussen der Stadtpolizei vernichtet ohne zu bezahlen, dann findet wenigstens er Gehör. Gnade vor Recht muss sein. In Alabama ist es Autofahrern verboten, während der Fahrt eine Augenbinde zu tragen. In Chur ist es der Justiz erlaubt, auf einem Auge blind zu sein, wenn Richter ihre Bussen nicht bezahlen. «Brauch bricht Gesetz», sagt schon ein jüdisches Sprichwort. Macht nichts. Bob Dylan hat Verständnis für unseren Richter: «Um ausserhalb des Gesetzes zu leben, musst du ehrenwert sein», singt Bob Dylan in Absolutely Sweet Marie. So hat jedes Land seine Gesetze, die es verdient. Und auch seine Richter.

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